Abrechnung

Als Privatpraxis können wir mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen abrechnen, die für gewöhnlich die vollen Behandlungskosten tragen. In Ausnahmefällen zahlen auch die gesetzlichen Krankenkassen zumindest den größten Teil der Kosten für die Privatbehandlung. Selbstverständlich können Sie die Behandlung auch als Selbstzahler finanzieren und können so unabhängig davon, wie Sie versichert sind, die Vorzüge der Privatbehandlung genießen.

Private Krankenversicherung

Von privaten Krankenversicherungen werden in der Regel alle Kosten übernommen. Es gibt zahlreiche unterschiedliche Tarife, deshalb empfehlen wir, die Bedingungen Ihres Tarifes vorher mit der Versicherung zu besprechen.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Von Beihilfestellen werden für gewöhnlich alle Kosten übernommen. In aller Regel muss bei der Beihilfestelle nach der fünften Sitzung ein ausführlicher Antrag gestellt werden, die private Krankenversicherung schließt sich der Entscheidung der Beihilfestelle an.

Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten selbst tragen. In diesem Fall spielt es keine Rolle, wie Sie versichert sind.

Gesetzliche Krankenkassen

In Ausnahmefällen zahlen auch die gesetzlichen Krankenkassen zumindest einen Teil der Kosten für eine Privatbehandlung. Grund ist die schlechte Versorgungslage im Bereich der Psychotherapie, die sich in unzumutbaren Wartezeiten bei Kassenpraxen niederschlägt. Weitere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer.