Als Privatpraxis können wir mit privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen abrechnen, die für gewöhnlich die vollen Behandlungskosten tragen. Selbstverständlich können Sie die Behandlung auch als Selbstzahler finanzieren. Nur in besonderen Ausnahmefällen übernehmen gesetzliche Krankenkassen Kosten einer Privatbehandlung.

Private Krankenversicherung
Von privaten Krankenversicherungen werden in der Regel alle Kosten übernommen. Es gibt zahlreiche unterschiedliche Tarife, deshalb empfehlen wir, die Bedingungen Ihres Tarifes vorher mit der Versicherung zu besprechen.
Private Krankenversicherung und Beihilfe
Von Beihilfestellen werden für gewöhnlich alle Kosten übernommen. In aller Regel schließt sich die private Krankenversicherung der Entscheidung der Beihilfestelle an.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Kosten selbst tragen. In diesem Fall spielt es keine Rolle, wie Sie versichert sind.
Gesetzliche Krankenkassen
Als Praxis ohne Kassenzulassung können wir nicht mit Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Nur in besonderen Ausnahmefällen übernehmen gesetzlichen Krankenkasse einen Teil der Kosten für eine Privatbehandlung.